| Die Fachhochschule Bielefeld bildet 
      durch eine besondere Orientierung an der Praxis in der Lehre, Forschung 
      und Entwicklung, der Weiterbildung sowie des Technologie- und 
      Wissenstransfers einen Schwerpunkt in der Hochschulausbildung in Ostwestfalen. In acht Fachbereichen 
      werden in insgesamt 30 Studiengängen -richtungen aktuell ca. 6.500 junge 
      Menschen für die verschiedensten Berufsfelder ausgebildet. Die 
      Fachbereiche sind auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet 
      Bielefeld und mit dem Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen in 
      der Stadt Minden 
      verteilt.
 
      Im Fachbereich Gestaltung ist zum nächstmöglichen 
      Zeitpunkt eine 
 C 3 Professur für das Lehrgebiet
 
 "Typografie"
 
 zu besetzen
 Aufgabenbereiche:
 · Lehre im Fach Typografie sowie Zusammenführung der bisher getrennten 
      Bereiche Gestaltung und Technik.· Die Lehre soll im Grund- und 
      Hauptstudium des Diplomstudienganges Gestaltung und im 
      Bachelor-Studiengang Mediengestaltung angeboten werden.
 · Mitarbeit bei 
      der Entwicklung von Master-Studiengängen Gestaltung und 
      Mediengestaltung.
 · Künstlerische Leitung und Entwicklung der 
      grafischen Werkstätten mit den Bereichen Reproduktion, Satz und 
      Druck.
 · Kooperation mit angrenzenden Lehrgebieten ist erwünscht. 
      Interdisziplinäres Arbeiten sowie praxisorientierte Projektarbeiten sind 
      Programm am Fachbereich.
 
 Sie interessieren sich für diese 
      Tätigkeit? Stellen Sie fest, ob Sie die richtige Bewerberin/der richtige 
      Bewerber für die Stelle sind:
 Ihre Aufgaben Sie vertreten das Lehrgebiet . Über die 
      weiteren Dienstaufgaben gibt § 45 Hochschulgesetz 
      -HG- Auskunft. So nehmen Sie insbesondere Lehr- und Forschungsaufgaben 
      wahr und wirken in der Studienreform, Studienberatung und in der 
      Verwaltung mit.
 Ihre Qualifikation Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen müssen die 
      Einstellungsvoraussetzungen gem. § 46 
      Hochschulgesetz -HG- gegeben sein.
 
        Anmerkung: Diese 
      formalen Voraussetzungen sind in Verbindung zur Aufgabenumschreibung zu 
      sehen.abgeschlossenes Hochschulstudium 
        pädagogische Eignung 
        besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel 
        durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird 
        mindestens fünfjährige berufspraktische Tätigkeit, davon mindestens 
        drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs  Ihr Profil Gesucht werden profilierte Gestalterinnen und 
      Gestalter mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Praxiserfahrung.
 Sie können sich mit einem Hochschulbetrieb identifizieren und bringen 
      die Bereitschaft mit, 
       
        In diesem Zusammenhang werden als 
      Persönlichkeitsmerkmale insbesondere Kontaktfähigkeit, ein sicheres, 
      überzeugendes und gewinnendes Auftreten, Kommunikationsvermögen und 
      Teamfähigkeit erwartet.Lehre und Forschung innovativ weiter zu entwickeln und Sorge für ein 
        attraktives Fach zu tragen, 
        Industrie-/Firmenkontakte herzustellen, 
        Drittmittelprojekte einzuwerben, 
        sich an der Selbstverwaltung zu beteiligen, 
        sich der studentischen Veranstaltungskritik zu stellen, 
        mit Kolleginnen und Kollegen zu kooperieren (auch fachübergreifend 
        bzw. fachbereichsübergreifend), 
        auf Hochschulebene mit den verschiedenen Bereichen (z.B. 
        Datenverarbeitungszentrale, zentraler Verwaltung) konstruktiv zusammen 
        zu arbeiten.  Wohnsitz / Nebentätigkeit Die Verlegung des Wohnsitzes als 
      Lebensmittelpunkt an den Hochschulort Bielefeld bzw. Minden oder in die 
      nähere Umgebung (Region Ostwestfalen) ist erforderlich.
 Nebentätigkeiten sind etwa im Umfang von acht Stunden wöchentlich nach 
      dem nordrhein-westfälischen Nebentätigkeitsrecht genehmigungsfähig. 
      Z.B. wäre auf diesem Wege auch ein Praxisbezug aufrechtzuerhalten. Die 
      Ausübung eines freien Berufes unterliegt allerdings besonderen Bedingungen 
      nach VV Nr. 3 zu § 4 
      Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtV).
 Allg. Hinweise Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich 
      erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher 
      Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines 
      Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
 Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. 
       Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter 
      Angabe der Kennnziffer A 1.1/02 (Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 13.04.2002 
      an 
       
      Dekan Fachbereich Gestaltung Postfach 101113
 33511 
      Bielefeld
 Verwenden Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte 
      kein |